Nicht eingeschlossene Leistungen

Pensionstaxe

  • Pédicure, Coiffeur
  • Näh- und Flickarbeiten der privaten Wäsche, chem. Reinigung
  • Gebühr für TV / UKW-Anschluss (Gemeinschaftsantenne)
  • Konzessions- und Telefongebühren, Telefonapparat und Installation
  • Zusätzliche Sondernahrung zum üblichen Menüplan
  • Zusätzliche Getränke, Verpflegung von Gästen
  • Zimmerservice aus Komfortgründen
  • Kranken- und Unfallversicherung, Privathaftpflicht-, Mobiliarversicherung
  • Pflege- und Inkontinenzmaterial (ausgenommen BESA eingestuft)
  • Körperpflegeprodukte
  • Krankentransporte

Pflegetaxe

  • Arztkosten, Medikamente, Krankentransporte, Analysen und Laborarbeiten
  • Besondere Leistungen wie Privattransporte, Begleitungen, Spezialaufträge usw.

Private Auslagen

Zimmerservice aus Komfortgründen

Fr. 5.– / Mahlzeit

Näh- und Flickarbeiten

Fr. 42.– / Stunde

Techn. Arbeiten / Hauswart

Fr. 60.– / Stunde

TV-Gebühren und Antennenanschluss

Fr. 8.– / Monat

Telefon-Anschluss

Fr. 20.– / Monat

Breitband-Internetzugang

Fr. 15.– / Monat

Austrittspauschale

Fr. 350.– / pauschal

Weitere Auslagen und Aufwendungen werden nach
ausgewiesenen Auslagen und effektivem Aufwand
in Rechnung gestellt:
- Fachpersonal
- Assistenzpersonal

Fr. 50.– / Stunde
Fr. 40.– / Stunde

Rückerstattung bei Abwesenheit

Bei Ferienabwesenheit oder Spitalaufenthalt werden Fr. 15.– pro Tag vergütet (exkl. Abreise- und Ankunftstag). Die Abwesenheit muss vorgängig dem Sekretariat gemeldet werden.

Beendigung des Pensionsvertrages

Bei Austritt oder Todesfall endet der Pensionsvertrag nach 30 Tagen. Während dieser Zeit ist die Pensionstaxe abzüglich Fr. 15.– für Verpflegungskosten (ohne Pflege- und Betreuungstaxe) zu entgelten. Das Zimmer muss spätestens 14 Tage nach dem Austritt oder Todestag geräumt sein, damit allfällige Renovationsarbeiten innert dieser Frist vorgenommen werden können.

Besondere Bestimmungen

Bei ausserordentlichen Gründen kann der Betriebsrat bei einem/r einzelnen Bewohner oder Bewohnerin die Taxordnung den speziellen Bedürfnissen anpassen.

Im Grundsatz genehmigt durch den Stiftungsrat der Althof-Stiftung Walchwil.

Alterswohnheim Mütschi